Konsultiert man einen Wahlarzt, dann gilt man als Privatpatient und muss das Honorar selbst vor Ort bar oder per Erlagschein bezahlen.
Sie erhalten eine Honorarnote, welche Sie nach Begleichung bei Ihrer zuständigen Krankenkasse einreichen können.
Von Ihrer Krankenkasse kann bis zu 80% jenes Betrages rückerstattet werden, den die Krankenkasse bei Inanspruchnahme entsprechender Vertragsärzte für dieselben Leistungen aufgewendet hätte.
Dies gilt nur für Leistungen aus dem Bereich der Allgemeinmedizin.
Patienten mit Zusatzversicherungen erhalten meist den vollständigen Kostenersatz. Dies gilt sowohl für Leistungen der Allgemeinmedizin als auch der Manualtherapie